Der Personalrat - Zusammensetzung und Aufgaben
Zusammensetzung
Der Personalrat besteht derzeit aus
- 24 Vertreterinnen und Vertretern der Gruppe der Beschäftigten (früher: Angestellte und Arbeiter) sowie
- 3 Vertretern der Gruppe der Beamtinnen und Beamten.
An den wöchentlichen Sitzungen des Personalrats nehmen
- die Personalratsmitglieder und eventuelle Ersatzmitglieder,
- die Jugend- und Auszubildendenvertretung und
- die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
teil.
Der Personalrat wählt aus seiner Mitte einen vierköpfigen Vorstand. Dieser besteht aus der Vorsitzenden, ihrem Stellvertreter und zwei weiteren Mitgliedern.
Die Mitglieder des Personalrats können für Tätigkeiten im Personalrat bis zu Erreichen eines Kontinents ganz oder teilweise von ihrer Arbeit freigestellt werden. Eine Auflistung der Personalratsmitglieder finden Sie auch auf unserer Webseite (Zugriff nur vom Campus der Universität möglich.) Die LSF-Liste der Personalratsmitglieder ist unvollständig, da nicht alle Mitglieder einer weltweiten Veröffentlichung ihrer Daten zugestimmt haben.
Die Mitglieder des Personalrats sind alle fünf Jahre neu zu wählen. Die derzeitige Amtsperiode dauert noch bis zum Juli 2024.
Aufgaben
Die Aufgaben des Personalrats sind bestimmt im Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg. Danach hat er
- vertrauensvoll mit der Dienststelle zum Wohle der Beschäftigten und zur Erfüllung der Aufgaben der Dienststelle zusammenzuarbeiten und
- darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Tarifverträge und sonstigen Vorschriften durchgeführt werden, sowie alle Angehörigen der Dienststelle nach Recht und Billigkeit behandelt werden und insbesondere keine Diskriminierung stattfindet.
- Er kann Maßnahmen beantragen, die den persönlichen und sozialen Belangen der Beschäftigten dienen.
Der Personalrat vertritt alle Beschäftigten, nicht aber die Professorinnen und Professoren.
Mitbestimmung
Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben hat die Dienststelle den Personalrat umfassend zu informieren. Dies gilt für alle beteiligungspflichtigen Maßnahmen, denen der Personalrat zustimmen muss. Das sind u. a. (die Aufzählung ist unvollständig):
- Einstellungen und Kündigungen (keine Beteiligung bei Wissenschaftlern)
- Höhergruppierungen, Beförderungen
- Grundsatzfragen zu Urlaub und Arbeitszeit, Versagen von Urlaub und Beurlaubungen
- Anordnung von Mehrarbeit und Überstunden
- Fragen der Aus- und Weiterbildung
- Regelungen der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten
- Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung
- Einführung und Änderung von EDV-Verfahren