Gesetzliche Grundlage - das Landespersonalvertretungsgesetz
Der Personalrat findet seine rechtliche Grundlage im Personalvertretungsgesetz für das Land Baden-Württemberg (Landespersonalvertretungsgesetz - LPVG) vom 12.03.2015.
Darin beschrieben ist u. A.:
- Wahl, Zusammensetzung und Amtszeit des Personalrats
- Aufgaben und Geschäftsführung
- Angelegenheiten, an denen der Personalrat zu beteiligen ist, sowie die Art der Beteiligung
Der gesamte Gesetzestext in der aktuellen Version ist nachzulesen unter www.landesrecht-bw.de/
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Personalrat
Letzte Änderung:
03.04.2024