Personalrat Über uns
Der Personalrat besteht derzeit aus 24 Vertreterinnen und Vertretern der Gruppe der Beschäftigten (früher: Angestellte und Arbeiter) sowie aktuell zwei Vertretern der Gruppe der Beamtinnen und Beamten.
Die Aufgaben des Personalrats sind bestimmt im Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg. Danach hat er vertrauensvoll mit der Dienststelle zum Wohle der Beschäftigten und zur Erfüllung der Aufgaben der Dienststelle zusammenzuarbeiten und darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Tarifverträge und sonstigen Vorschriften durchgeführt werden, sowie alle Angehörigen der Dienststelle nach Recht und Billigkeit behandelt werden und insbesondere keine Diskriminierung stattfindet. Der Personalrat vertritt alle Beschäftigten, nicht aber die Professorinnen und Professoren.






