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A–Z Auflösevertrag
Das Arbeitsverhältnis kann jederzeit ohne Einhaltung von Kündigungsfristen beendet werden, sofern beide Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – zustimmen. Dabei ist entscheidend, dass "im gegenseitigen Einvernehmen" bedeutet, dass die Zustimmung beider Parteien erforderlich ist.
(TV-L § 33 Abs. 1 b)