Personalversammlung
Service-Angebot
In der Personalversammlung werden neben dem Tätigkeitsbericht des Personalrats aktuelle Themen zu Tarif- und Sozialangelegenheiten behandelt. Die anwesenden Beschäftigten können dem Personalrat Anträge unterbreiten.
Mindestens einmal jährlich findet – abwechselnd in der Altstadt bzw. im Neuenheimer Feld – eine Personalversammlung statt. Eine Personalversammlung muss auch stattfinden, wenn mindestens ein Viertel der Beschäftigten dies beantragt.
Die Personalversammlung findet während der Arbeitszeit statt. Den Beschäftigten ist – sofern nicht zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen – die Teilnahme zu ermöglichen. Teilnahmeberechtigt sind auch je ein Vertreter der Gewerkschaften und der Arbeitgebervereinigung sowie der Leiter der Dienststelle.
Des Weiteren hat der Personalrat gemäß §49 (3) des LPVG die Möglichkeit, Teilpersonalversammlungen für einen bestimmten Personenkreis der Dienststelle einzuberufen.
Die Teilnahme an der Personalversammlung hat keine Minderung der Dienstbezüge oder des Arbeitsentgeltes zur Folge.
Soweit Personalversammlungen bei Teilzeitbeschäftigten außerhalb der Arbeitszeit stattfinden, ist den Teilnehmern
Dienstbefreiung in entsprechendem Umfang zu gewähren.
Die Kosten, die durch die Teilnahme an Personalversammlungen entstehen, werden in entsprechender Anwendung des Landesreisekostengesetzes von Ihrer Einrichtung erstattet.
Personalversammlungen
Personalversammlung am 08.10.2026
Die Tagesordnung der diesjährigen Personalversammlung finden Sie hier.
Wir freuen uns sehr Ihnen mitteilen zu können, dass sich der Veranstaltungsort geändert hat.
Die Personalversammlung wird nun am 08.10.26 um 09:00 Uhr im
Hörsaal und Lernzentrum audiMAX, Hörsaal 1, INF 289 stattfinden.
Wir sind gespannt darauf, wie viele der 900 Plätze sich durch unsere Mitarbeiter*innen füllen lassen!
Die Versammlung bietet Ihnen die Gelegenheit, sich über aktuelle Themen rund um Ihre Arbeitsbedingungen, Entwicklungen an der Universität und die Arbeit des Personalrats zu informieren und aktiv einzubringen – kommen Sie vorbei, informieren Sie sich und bringen Sie Ihre Fragen und Anliegen mit!
Gemäß § 51 Abs. 1 Landespersonalvertretungsgesetz BW ist die Personalversammlung Arbeitszeit, es besteht das Recht zur Teilnahme. Dies bedeutet, die Teilnahme ist der/dem Vorgesetzten nur anzuzeigen und muss nicht genehmigt werden.
Bis einschließlich 30.09.2026 können Sie noch Fragen an den Personalrat senden, die, außer es handelt sich um persönliche Anliegen, auf der Versammlung behandelt werden. Bitte senden Sie Ihre Fragen und Anliegen an sekretariat@personalrat.uni-heidelberg.de.
Save the date!
Der Personalrat der Universität Heidelberg möchte Sie vorab über die Personalversammlung am Donnerstag, 08. Oktober 2026 im AUDIMAX (Campus INF) informieren.
Da es sich um eine reguläre Personalversammlung handelt, kann die Veranstaltung aus rechtlichen Gründen nicht mehr an den Arbeitsplatzrechner gestreamt werden.
Geplante Themen und Informationen werden rechtzeitig vor der Personalversammlung mit einer offiziellen Einladung verschickt.
Sie können wie immer auch Fragen an den Personalrat senden, die, außer es handelt sich um persönliche Anliegen, auf der Versammlung behandelt werden. Bitte senden Sie ihre Fragen und Anliegen an sekretariat@personalrat.uni-heidelberg.de