Informationen für Hlfskräfte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Sofern das Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen besteht, erhalten Hilfskräfte im Falle einer Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit sechs Wochen lang eine Lohnfortzahlung von 100% nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Die Lohnfortzahlung erfolgt nicht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. Sie sind verpflichtet, Ihren direkten Vorgesetzten an Ihrer Beschäftigungsstelle unverzüglich über Ihre Erkrankung zu unterrichten. Falls die Erkrankung länger als drei Kalendertage andauert, müssen Sie dem Arbeitgeber nach § 5, Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz spätestens am vierten Kalendertag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt haben.
Geprüfte wissenschaftliche Hilfskräfte, die durch ihr Beschäftigungsverhältnis krankenversichert sind (Verdienst höher als 603 Euro/Monat, Stand 02/2026), erhalten unter Umständen, im Anschluss an die Lohnfortzahlung, Krankengeld von der Krankenkasse. Nähere Angaben hierzu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
