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Informationen für Studentische und Wissenschaftliche Hilfskräfte

Der Personalrat informiert auf dieser Seite über Wissenswertes zum Thema Arbeitnehmerrechte als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft. Auch bereits beschäftigte studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte möchten wir mit Hilfe dieser Seite aufklären, da es häufig Unklarheit und Unkenntnis bezüglich der Rechte in diesem speziellen Arbeitsverhältnis gibt.

An der Universität Heidelberg arbeiteten im Jahr 2023 3297 studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte, inklusive beider medizinischer Fakultäten. Im Unterschied zu den tarifbeschäftigten Arbeitnehmer:innen der Universität Heidelberg sind studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte aus dem Geltungsbereich des Tarifvertrags leider ausgenommen. Hier deshalb eine Übersicht über allgemeine Arbeitnehmerrechte, arbeits-, sozial- und hochschulrechtliche Ansprüche und Regelungen. 

Kurzinfo zum Personalrat

Der Personalrat ist die gewählte Interessenvertretung aller Beschäftigten und Hilfskräfte an der Universität Heidelberg.
Die rechtliche Grundlage der Arbeit des Personalrats ist das Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) für das Land Baden-Württemberg. Dies berechtigt den Personalrat u. a. dazu, darüber zu wachen, dass alle Beschäftigten nach Recht und angemessen behandelt werden.
Da studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte Beschäftigte der Universität sind, können Sie sich jederzeit bei Fragen zu Ihrem Arbeitsverhältnis an den Personalrat wenden.

Der Personalrat wird alle 5 Jahre gewählt. Im Jahr 2024 wird wurde zuletzt gewählt. Wahlberechtigt sind alle Beschäftigten und Beamten an der Universität Heidelberg. Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte sind wahlberechtigt und können sich auch zur Wahl aufstellen und in den Personalrat wählen lassen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie seit mindestens zwei Monaten der Dienststelle angehören und mindestens 18 Jahre alt sind.

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