This page is only available in German.

Informationen für Hilfskräfte Elterngeld und Elternzeit

Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) hat, wer einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, dieses Kind selbst betreut, keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt (§ 1 BEEG).
Die Höhe des Elterngelds bemisst sich nach Ihrem Einkommen in dem Jahr vor der Geburt des Kindes. Je nach Verdienst erhalten Sie z. B. bei dem Basiselterngeld zwischen 300-1800 € pro Monat.
Um Personen mit einem geringen Einkommen (< 1.000,00 € netto) - besser zu stellen als Personen, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, wurde die sogenannte Geringverdiener Komponente eingeführt. Durch diese Regelung bekommen Geringverdiener bis zu 100 % ihres bisherigen Nettoeinkommens als Elterngeld ausbezahlt.
Über die verschiedenen Elterngeldoptionen, z. B. Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonus informiert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.