Informationen für Hilfskräfte Mutterschutz und Mutterschaftsgeld
Innerhalb eines bestehenden Vertrages gelten die Mutterschutzfristen von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt (bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen). Während dieser Fristen zahlt die gesetzliche Krankenkasse an (werdende) Mütter 13,00 € je Kalendertag aus. Mitglieder einer privaten Krankenversicherung erhalten das Mutterschaftsgeld in Höhe von maximal 210,00 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung. War der monatliche Durchschnittsnettoverdienst aus der Hilfskrafttätigkeit höher als 13,00 € pro Tag, zahlt der Arbeitgeber die Differenz.
Hinweis: Schwangere und stillende Mütter haben Anspruch auf einen besonderen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Haben Sie hierzu Fragen, wenden Sie sich bitte an den betriebsärztlichen Dienst und/oder die Mitarbeiter:innen der Stabsstelle Sicherheit.
