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Informationen für Hilfskräfte Unfallversicherung
Der Arbeitgeber zahlt Beiträge in die Unfallkasse Baden-Württemberg ein. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Unfälle während der Arbeit und auch auf solche, die sich auf dem Weg von bzw. zur Arbeit ereignen. Vorsicht: Der Versicherungsschutz kann entfallen, wenn auf dem Weg private Angelegenheiten erledigt werden.
Im eigenen Interesse sollte in jedem Fall nach einem Arbeits-/Wegeunfall ein Durchgangs-, bzw. BG-Arzt aufgesucht und der Unfall der Verwaltung gemeldet werden. Bei Arbeits- und Wegeunfällen beträgt die Lohnfortzahlung wie im Krankheitsfall 100 % des Bruttoverdienstes.
